AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs/Kaufs von Waren und/oder der Beauftragung von Dienstleistungen der SURE Mobility B.V., im Folgenden SURE Mobility B.V. genannt.
1.2. Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und gelten nur für die spezifische Vereinbarung, für die sie getroffen wurden.
1.3. Die Rechte und Pflichten aus Vereinbarungen zwischen SURE Mobility B.V. und der anderen Partei dürfen von dieser nicht ohne schriftliche Zustimmung von SURE Mobility B.V. an Dritte übertragen werden.
1.4. Entgegenstehende allgemeine Bedingungen, einschließlich derjenigen der anderen Partei, werden von SURE Mobility B.V. nicht akzeptiert, sofern nicht schriftlich anders vereinbart und von SURE Mobility B.V. bestätigt.
Artikel 2. ANGEBOTE
2.1. Alle Angebote sind unverbindlich und 14 Tage gültig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ein Angebot mit Frist kann von SURE Mobility B.V. jederzeit widerrufen werden, auch nach Erhalt der Bestellung, sofern der Widerruf innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang erfolgt.
2.2. Angaben zu Farben, Beschreibungen, Maßen, Preisen usw. in Preislisten, Angeboten und anderen Dokumenten dienen nur der Information. Sie sind unverbindlich und nicht bindend für SURE Mobility B.V.
Artikel 3. VERTRÄGE
3.1. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots oder Kostenvoranschlags von SURE Mobility B.V. durch die andere Partei oder durch Unterzeichnung einer schriftlichen oder digitalen Vereinbarung durch beide Parteien.
Artikel 4. PREISE
4.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und Transportkosten, sofern nicht anders vereinbart.
4.2. Ändern sich nach Vertragsabschluss Materialpreise, Steuern oder andere kostenbeeinflussende Faktoren, ist SURE Mobility B.V. berechtigt, die Preiserhöhung weiterzugeben. Überschreiten die Preiserhöhungen 10 %, kann die andere Partei den Vertrag schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung auflösen, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 5. ZAHLUNG
5.1. Die Zahlung erfolgt bei Lieferung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Vereinbarung einer Rechnung muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.
5.2. Die andere Partei befindet sich ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt.
5.3. SURE Mobility B.V. kann 1,5 % Zinsen pro Monat auf den ausstehenden Betrag ab Fälligkeit berechnen.
5.4. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die SURE Mobility B.V. im Zusammenhang mit einem Streitfall entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei. Außergerichtliche Inkassokosten betragen 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch €500,00.
Artikel 6. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO
6.1. Lieferfristen sind ungefähr, auch wenn ausdrücklich akzeptiert. SURE Mobility B.V. gerät erst nach schriftlicher Mahnung in Verzug.
6.2. Lieferfristen verlängern sich bei Verzögerungen aufgrund von:
-
Herstellung, Versand oder sonstigen Hindernissen;
-
Nichterfüllung der Pflichten der anderen Partei;
-
Nichtermöglichung der Vertragserfüllung durch SURE Mobility B.V. (z. B. fehlender Lieferort oder Daten).
6.3. Waren müssen bei Lieferung angenommen und geprüft werden. Bei Verweigerung oder Unmöglichkeit der Lieferung erfolgt Lagerung auf Kosten und Risiko der anderen Partei. SURE Mobility B.V. behält sich das Recht vor, Erfüllung einzufordern oder den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 7. AUSFÜHRUNG, REPARATUR, WARTUNG, SCHADENSBEURTEILUNG
7.1. Die andere Partei kann vor oder bei Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag und Fertigstellungstermin anfordern. Diese sind ungefähr, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
7.2. Es wird eine detaillierte Rechnung für die erbrachten Leistungen erstellt.
7.3. Werden Waren nicht innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung abgeholt, können Lagerkosten berechnet werden.
7.4. Ausgetauschte Teile werden auf Wunsch bereitgestellt, außer sie betreffen Garantieansprüche.
7.5. Für Schadensbewertungen wird eine Provision von 10 % des geschätzten Wertes berechnet, sofern die Reparatur nicht SURE Mobility B.V. übertragen wird.
7.6. SURE Mobility B.V. kann Arbeiten an Dritte vergeben oder untervergeben.
7.7. SURE Mobility B.V. führt den Auftrag nach bestem Können und Gewissen aus.
7.8. Die andere Partei muss alle notwendigen Informationen und Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen.
Artikel 8. GARANTIE
8.1. SURE Mobility B.V. gilt als erfüllt, wenn die gelieferten Produkte normale handelsübliche Qualität aufweisen.
8.2. Garantie gilt nur bei sachgerechter Nutzung gemäß Produktinformationen.
8.3. Garantie entfällt unter anderem bei:
-
unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Wartung;
-
außergewöhnlichen Bedingungen oder unsachgemäßem Gebrauch;
-
normalem Verschleiß;
-
gesetzlichen Vorgaben, die Materialien betreffen;
-
Verwendung von Teilen/Materialien, die die andere Partei wünscht;
-
Verwendung von Fremdkomponenten;
-
Zahlungsverzug der anderen Partei;
-
Nichtbenachrichtigung von Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung;
-
Ablauf von mehr als einem Jahr seit Lieferung.
8.4. Keine Garantie bei Weiterverkauf durch die andere Partei oder Änderungen vor Lieferung an Dritte.
Artikel 9. REKLAMATIONEN
9.1. Produkte müssen bei Lieferung geprüft werden. Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung mitzuteilen.
9.2. Falls eine sofortige Meldung nicht möglich ist, müssen Reklamationen innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen.
9.3. Reklamationen entbinden die andere Partei nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Artikel 10. VERTRAGSBRUCH / KÜNDIGUNG / AUSSETZUNG
10.1. SURE Mobility B.V. kann den Vertrag sofort kündigen oder aussetzen, ohne gerichtliche Beteiligung, wenn:
-
die andere Partei den Vertrag verletzt;
-
die andere Partei verstirbt, einen Moratoriumsantrag stellt oder Insolvenz beantragt wird;
-
das Unternehmen liquidiert oder gepfändet wird.
10.2. Dies gilt auch, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 7 Tagen auf Aufforderung geeignete Sicherheiten stellt.
Artikel 11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen.
11.2. SURE Mobility B.V. kann Waren zurückfordern, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Dies gilt als Kündigung. Die andere Partei erteilt hierfür die Vollmacht zur Abholung.
11.3. Die andere Partei darf unter Eigentumsvorbehalt während des normalen Geschäftsverkehrs über die Waren verfügen. Dabei muss die Lieferung weiterhin unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, und Forderungen sind stillschweigend an SURE Mobility B.V. abgetreten.
Artikel 12. HAFTUNG
12.1. Haftung ist wie folgt begrenzt:
-
Wenn versichert, auf die gezahlte Versicherungssumme;
-
Wenn nicht, auf den Rechnungswert, max. €10.000 zzgl. MwSt.
Direkter Schaden umfasst: -
Sachschaden;
-
Angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung;
-
Kosten zur Schadenvermeidung oder -begrenzung (mit Nachweis).
SURE Mobility B.V. haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Verzögerungen) oder für Schäden durch falsche/unvollständige Informationen der anderen Partei.
Die Haftungsgrenzen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Artikel 13. HÖHERE GEWALT
13.1. Bei höherer Gewalt sind die Verpflichtungen für die Dauer ausgesetzt.
13.2. Dauert die höhere Gewalt länger als 6 Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen.
13.3. Höhere Gewalt umfasst (u.a.): Krieg, behördliche Maßnahmen, Engpässe, Transportstörungen, Streiks, Epidemien, Frostverzögerungen.
13.4. Die andere Partei darf Zahlungen wegen höherer Gewalt nicht aussetzen.
Artikel 14. TEILWEISE UNWIRKSAMKEIT
14.1. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Es tritt eine rechtlich wirksame Ersatzklausel in Kraft, die dem ursprünglichen Zweck entspricht.
Artikel 15. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
15.1. Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
15.2. Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht am Sitz von SURE Mobility B.V. entschieden.